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Meldestelle zum Hinweisgeberschutz
Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei den Organisationseinheiten des Landes Berlin höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unsere Organisationseinheit, unsere Beschäftigten sowie unsere Vertragspartner. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Organisationseinheit entgegen.
Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Gesetze wie zum Beispiel das Vergabe- und Beihilferecht, Haushaltsrecht, Korruption, Diebstahl oder Diskriminierung.
Schutz für alle Beteiligten
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem der Organisationseinheit erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.
Hinweise abgeben – aber richtig!
Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet unser Dienstleister diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf folgenden Fragen berücksichtigen:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie oft ist er passiert?
- Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn der Hinweisgeber dies möchte, wird die Anonymität des Hinweisgebers von unserem beauftragten Dienstleister strikt gewahrt.
Neben unserem Dienstleister sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen in der Organisationseinheit beteiligt. Bei begründeten Hinweisen ermittelt die zuständige Stelle den Sachverhalt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer interner oder externer Experten. Ebenso arbeitet die jeweilige Organisationseinheit mit der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind.
Hinweise abgeben – aber wie?
Die Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist unsere zentrale Anlaufstelle für Hinweise auf mögliche Regelverstöße. Bitte kontaktieren Sie unseren Dienstleister über einen der folgenden Kanäle.
ONLINE FORMULAR (auf Wunsch anonym oder mit Namensangabe)
Bitte fahren Sie fort, indem Sie auf den Button „JETZT HINWEIS GEBEN“ klicken.
PERSÖNLICHES GESPRÄCH
Wenn Sie unseren Dienstleister persönlich treffen möchten, um einen Hinweis abzugeben, kontaktieren Sie bitte zunächst Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart über einen der nachfolgenden Kanäle.
In jedem Fall versichern wir größtmögliche Vertraulichkeit – auch bei einem persönlichen Gespräch vor Ort am Kanzleisitz.
Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Maximilianstraße 24
80539 München
Diese interne Meldestelle ist für folgende Organisationseinheiten des Landes Berlin eingerichtet:
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
- Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
- Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Senatskanzlei - Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Unsere weiteren Meldekanäle
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
- Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
- Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
- Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.